OGH 16. 12. 2015, 7 Ob 204/15y
1. Die Kl stützt sich darauf, dass der Ersatzanspruch ihres Kunden hinsichtlich des an seinem Pkw eingetretenen Schadens auf Amtshaftung beruhe. Dabei ist im Revisionsverfahren unstrittig, dass in der zu beurteilenden Betriebshaftpflichtversicherung die nach Art 7.3. AHVB 2003 an sich ausgeschlossenen Amtshaftungsansprüche gem Abschnitt B Z 3 EHVB 2003 (im Zusammenhang mit § 57a KFG) wieder eingeschlossen sind. Die vom BerufungsG und von der Revisionswerberin als erheblich angesehene Rechtsfrage der Reichweite des Schutzzwecks des § 57a KFG stellt sich nicht.
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