Mit BGBl II 2019/411 vom 18. 12. 2019 hat die FMA die Versicherungsunternehmen Meldeverordnung - VU-MV 2020 neu kodifiziert. Diese beruht auf § 248 Abs 8 letzter Satz VAG 2016, wonach die FMA mit VO nähere Vorschriften über den Inhalt und die Gliederung der meldepflichtigen Informationen gem § 248 Abs 8 VAG 2016 zu erlassen hat und festsetzen kann, dass ihr bestimmte Informationen in kürzeren Abständen als jährlich zu melden sind.
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