Aktuelles Versicherungsrecht

Versicherungsvermittler - GewO-Novelle

Dr. Bernd Fletzberger, Binder Grösswang RAe OEG, Dr. Stephan Korinek

Die Änderung der Gewerbeordnung 1994 (im zweiten Versuch geglückt, BGBl I 2008/42, nachdem der erste Versuch gescheitert war, weil der Bundespräsident wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit seine Unterschrift verweigert hatte) brachte auch wesentliche Neuerungen hinsichtlich der Versicherungsvermittlung mit sich.

Zum einen wurde die RL 2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusbekämpfung (und die Durchführungsrichtlinie 2005/70/EG) umgesetzt. Die detaillierten, am 27. Februar in Kraft getretenen Maßnahmen nach §§ 365m bis 365z GewO gelten gem § 365m Abs 3 Z 4 GewO ausdrücklich auch für Versicherungsvermittler. Sie ähneln den bereits mit 1. 1. 2008

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Artikel-Nr.
ZFR 2008/73

05.06.2008
Heft 3/2008
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.

Stephan Korinek

Dr. Stephan Korinek ist Leiter der Abteilung „Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen“ in der FMA, Vortragender bei Seminaren und an Universitäten sowie Autor va zu zivil- und aufsichtsrechtlichen Themen, zB Das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG, JBl 1999, 149; Rechtsaufsicht über Versicherungsunternehmen (2000); zuletzt: Die Zukunft der Aufsicht über die Versicherungsvermittlung durch die FMA, VR 2006, 124, und Umsetzung der Gleichbehandlungs-RL: „Unisextarife“ und Versicherungen, ecolex 2006, 549.