Nach einer Rechtsmeinung der FMA stellt die Beratung von Kunden über die Veranlagungsstrategie und Zusammensetzung fondsgebundener Lebensversicherungen eine nach dem WAG konzessionspflichtige Anlageberatung dar. Der vorliegende Beitrag hinterfragt diese Auffassung anhand einer Interpretation der für den Gewerbeumfang von Versicherungsvermittlern einschlägigen Bestimmungen.
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Univ.-Prof. DDr. Michael Potacs ist Universitätsprofessor am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien mit dem Schwerpunkt Öffentliches Wirtschaftsrecht.
Ass.-Prof. Dr. Claudia Wutscher, BA
Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht
Wirtschaftsuniversität Wien