Thema

Verstärkter Senat: Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis durch Sanierungsplan

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser

Lange Zeit bestand erhebliche, der Rechtssicherheit abträgliche Unklarheit über die Tragweite eines rechtskräftig bestätigten (Zwangs-)Ausgleichs - nunmehr: Sanierungsplans - für die Rechtsposition eines aufrechnungsberechtigten Gläubigers iSd §§ 19 f IO: Während ein Teil der Rsp1 und Lehre2 von einer Kürzung der Aufrechnungsbefugnis auf die Quote ausging, vertrat die Gegenposition in Rsp3 und Lehre4 das Weiterbestehen der unbeschränkten Aufrechnungsbefugnis. In 6 Ob 179/14p = Zak 2016/290, 155 setzt sich der OGH nunmehr ausführlich mit dem Meinungsstand auseinander und spricht sich mit überzeugender und sorgfältiger Begründung für eine Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis infolge des Sanierungsplans aus.

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Artikel-Nr.
Zak 2016/279

11.05.2016
Heft 8/2016
Autor/in
Bettina Nunner-Krautgasser

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser ist Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz. Sie hält laufend Fachvorträge und ist Autorin bzw Her­aus­geb­erin zahlreicher Publikationen, insb im Bereich des Insolvenzrechts.