Deskriptoren:
Bundesverwaltung, mittelbare Fachbruderschaft; Föderalismus; Hierarchie; Netzwerke; Verwaltungsreform; Verwaltungswissenschaft.
Rechtsquellen:
Art 20 Abs 1, Art 102, Art 103 B-VG.
Als Fachbruderschaft wird in der Literatur eine Erscheinungsform von Selbststeuerung der Verwaltung bezeichnet, die mit ihren Kommunikationsstrukturen den Inhalt von politischen Entscheidungen soweit determiniert, dass "im Endergebnis genau das (...) herauskommt, was die (Ministerial)Bürokraten für angemessen und machbar halten" 1) Der Begriff der (vertikalen) Fachbruderschaft wurde erstmals von FRIDO WAGENER geprägt, der vor der Politiksteuerung durch einen kleinen Teil des öffentlichen Dienstes, nämlich der "Koordinierungsbürokratie" warnte2).
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