Abhandlungen

Vertikale und horizontale Fachbruderschaften als Problem der Verwaltungsmodernisierung in Österreich

Peter Bußjäger

Deskriptoren:

Bundesverwaltung, mittelbare Fachbruderschaft; Föderalismus; Hierarchie; Netzwerke; Verwaltungsreform; Verwaltungswissenschaft.

Rechtsquellen:

Art 20 Abs 1, Art 102, Art 103 B-VG.

Als Fachbruderschaft wird in der Literatur eine Erscheinungsform von Selbststeuerung der Verwaltung bezeichnet, die mit ihren Kommunikationsstrukturen den Inhalt von politischen Entscheidungen soweit determiniert, dass "im Endergebnis genau das (...) herauskommt, was die (Ministerial)Bürokraten für angemessen und machbar halten" 1) Der Begriff der (vertikalen) Fachbruderschaft wurde erstmals von FRIDO WAGENER geprägt, der vor der Politiksteuerung durch einen kleinen Teil des öffentlichen Dienstes, nämlich der "Koordinierungsbürokratie" warnte2).

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Artikel-Nr.
ZfV 2003/625

07.07.2003
Heft 3/2003
Autor/in
Peter Bußjäger

Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ist Professor am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck. Er leitet in Innsbruck auch das Institut für Föderalismus und ist Mitglied des Staatsgerichtshofes des Fürstentums Liechtenstein. Er ist weiters Vertreter Liechtensteins in der Venedig-Kommission.
Seine wichtigsten Forschungsgebiete sind Föderalismus im Mehrebenensystem, Staatsorganisation, Verwaltungswissenschaft.