Die Veröffentlichung von Kinderfotos, auf Grundlage der Einwilligung durch die Eltern, ist heutzutage üblich. Das betrifft jedoch oftmals nicht nur den rein "privaten" Bereich, sondern auch deren Verwendung für den Öffentlichkeitsauftritt von gemeinnützigen Organisationen, die Kinder unterstützen. Hier kann ein Spannungsverhältnis zwischen dem Kindeswohl und dem Recht auf Datenschutz entstehen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Umständen eine Veröffentlichung durch die Einwilligung der Obsorgeberechtigten zulässig sein kann.
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