Als Aufsichtsbehörde für die 129 als wesentliche Kreditinstitute eingestuften Banken2 kommt der Europäischen Zentralbank (EZB) nach der SSM-VO3 neben Aufsichtsbefugnissen4 auch die Befugnis zur Verhängung von Verwaltungsgeldbußen5 zu. Besonders im Bereich dieser Befugnis stellt sich die Frage, ob der Europäische Gesetzgeber einen ausreichenden Rechtsschutz für betroffene Kreditinstitute vorgesehen hat, der den grundrechtlichen Standards der EU entspricht und es ihnen erlaubt, sich ausreichend gegen verhängte Verwaltungsgeldbußen zur Wehr zu setzen.
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