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Verwaltungsgeldbußen im SSM - Steht der gewährte Rechtsschutz für Kreditinstitute im Einklang mit der Rechtsprechung von EGMR und EuGH?

Mag. Peter Jedlicka

Als Aufsichtsbehörde für die 129 als wesentliche Kreditinstitute eingestuften Banken2 kommt der Europäischen Zentralbank (EZB) nach der SSM-VO3 neben Aufsichtsbefugnissen4 auch die Befugnis zur Verhängung von Verwaltungsgeldbußen5 zu. Besonders im Bereich dieser Befugnis stellt sich die Frage, ob der Europäische Gesetzgeber einen ausreichenden Rechtsschutz für betroffene Kreditinstitute vorgesehen hat, der den grundrechtlichen Standards der EU entspricht und es ihnen erlaubt, sich ausreichend gegen verhängte Verwaltungsgeldbußen zur Wehr zu setzen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/215

21.10.2016
Heft 10/2016
Autor/in

Mag. Peter Jedlicka ist seit Juli 2018 Mitarbeiter der Rechtsabteilung im Bereich Banken der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein. Von 2009 bis 2018 Mitarbeiter der Österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) im Bereich Integrierte Aufsicht. Mitgliedschaft in diversen europäischen Arbeitsgruppen (EBA, ESMA, EZB, Europäischer Rat). Im Rahmen des Aufbaus des SSM von Mai 2014 bis Mai 2016 Entsendung als Experte zur EZB (Generaldirektion Mikroprudentielle Aufsicht IV (Horizontale Querschnittangelegenheiten), Abteilung Enforcement and Sanctions).