Folgende AnpassungsG des Bundes sind vor Kurzem im BGBl I veröffentlicht worden:
Änderung des SanktionenG 2010, des DevG 2004 und des NBG durch BGBl I 2013/64, ausgegeben am 17. 4. 2013: Gegen Bescheide der OeNB ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zulässig; Beschwerden haben jedoch durchwegs keine aufschiebende Wirkung.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.