Immer wieder war in den letzten Jahren davon die Rede, dass mit der Einführung erstinstanzlicher Verwaltungsgerichte auf Ebene des Bundes und der Länder ein "Jahrhundertprojekt" verwirklicht wurde. In der Tat sind die im Zuge dieser Reform sowohl auf verfassungsgesetzlicher als auch auf einfachgesetzlicher Ebene vorgenommenen Änderungen in qualitativer und quantitativer Weise signifikant und sie werden wohl auch für die nächsten Jahre gleichermaßen die Wissenschaft wie die Praxis eingehend beschäftigen. Der vorliegende Band geht auf ein im September 2012 von der Johannes Kepler-Universität in Kooperation mit dem Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich und der Direktion Verfassungsdienst des Amtes der OÖ Landesregierung veranstaltetes Symposion zurück und war in dieser Form eine der ersten größeren Publikationen, welche die "Kernthemen" der Verfassungsreform und der zu diesem Zeitpunkt auch auf einfachgesetzlicher Ebene absehbaren einfachgesetzlichen Neuregelungen behandelte. Schon allein dieser frühe Zeitpunkt der Auseinandersetzung mit der damals schon kundgemachten, aber noch nicht vollends in Kraft getretenen Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 BGBl I 2012/51 ist höchst anerkennenswert, zeigt er doch auch eine Momentaufnahme in der Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion dazu, die auf weitgehendem Neuland stattgefunden hat.
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