Deskriptoren:
Abwägungsentscheidung; Abwägungspflicht; Ermessen/Gebundenheit; Interessenabwägung (Entscheidungsform/notwendige Verfahrensschritte/bundesverfassungsrechtliche Schranken); Interessengewichtungskriterien; Konditionalprogramm; öffentliche/private Interessen; verfassungsrechtliches Berücksichtigungsgebot; Wertentscheidung.
Rechtsquellen:
DenkmalschutzG; GewO 1994; ForstG; LuftfahrtG; MinroG; Sbg und Tir NaturschutzG; WRG; Art 10, 11, 12, 13, 14, 15, 18 B-VG; Art 17a StGG; Art 8 MRK.
Der Vorgang der Abwägung begegnet uns im Bereich der Rechtspolitik und der Rechtsanwendung auf Schritt und Tritt. Gehören doch konfligierende Interessen, einander widersprechende Zielsetzungen und Rechtsgüterkollisionen zu den Grundmustern einer pluralistischen Gesellschaft. Sie verlangen nach sachgerechtem Ausgleich, der im demokratischen Rechtsstaat vielfach durch befugte Staatsorgane in einem förmlichen, alle Interessen einbindenden Verfahren herbeigeführt werden soll. Dieser Entwicklung wird seit langem durch vermehrte Ermächtigung von Verwaltungsorganen zum Interessenausgleich durch Interessenabwägung Rechnung getragen. In diesem Sinne konstatiert BERND-CHRISTIAN FUNK treffend, es finde eine Verschiebung statt, "die von den kasuistisch elaborierten Regeln weg in die Richtung von grundsätzlichen Normierungen, Zielvorgaben und Abwägungsregeln geht1)."
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