Anmerkungen zu VfGH G 155/10 und G 132/11 vom 30. Juni 2012
Die Erkenntnisse des VfGH zu verschiedenen landesgesetzlich ergangenen Bettelverboten haben neben kompetenzrechtlichen Fragen1 auch grundrechtliche Probleme aufgeworfen. Der Gerichtshof hat sich in seinen Ausführungen insbesondere mit dem Umfang des Schutzbereiches verschiedener Grundrechte auseinandergesetzt. Die dabei erzielten Ergebnisse grenzen zum Teil deutlicher als bisher ab, welche Verhaltensweisen von einem bestimmten Grundrecht geschützt sind und welche nicht.
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