Beiträge

Verwaltungsstrafen gegen juristische Personen im Finanzmarktrecht

Bernd Fletzberger

Das Sanktionsregime im Finanzmarktrecht wurde in den letzten zehn Jahren drastisch ausgebaut und erhöht.1 Dies war eine der maßgeblichen Lehren der europäischen Politik aus der Finanzkrise 2008/2009.2 Hohe und europaweit möglichst einheitliche Strafdrohungen sollen Aufsichtsarbitrage verhindern und mithelfen, ein höheres Maß an Compliance, sprich Einhaltung der einschlägigen Regelungen, sicherzustellen.3 Weiters verlangen unionsrechtliche Vorgaben im Bank- und Kapitalmarktrecht von den Mitgliedstaaten, vorrangig die beaufsichtigten Unternehmen selbst zu sanktionieren, und nicht deren Organe bzw Mitarbeiter.

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Artikel-Nr.
ZFR 2020/261

21.12.2020
Heft 12/2020
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.