Das Sanktionsregime im Finanzmarktrecht wurde in den letzten zehn Jahren drastisch ausgebaut und erhöht.1 Dies war eine der maßgeblichen Lehren der europäischen Politik aus der Finanzkrise 2008/2009.2 Hohe und europaweit möglichst einheitliche Strafdrohungen sollen Aufsichtsarbitrage verhindern und mithelfen, ein höheres Maß an Compliance, sprich Einhaltung der einschlägigen Regelungen, sicherzustellen.3 Weiters verlangen unionsrechtliche Vorgaben im Bank- und Kapitalmarktrecht von den Mitgliedstaaten, vorrangig die beaufsichtigten Unternehmen selbst zu sanktionieren, und nicht deren Organe bzw Mitarbeiter.
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