Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2022 unverändert 8,58 %. Im Fall von Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 7,38 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.