Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2024 unverändert 13,08 %. Im Fall von Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 11,88 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).
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