In aller Kürze

Verzugszinssatz zwischen Unternehmern

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Der Basiszinssatz ist mit 11. 6. 2025 auf 1,53 % gesunken. Der Verzugszinssatz für vertragliche Geldforderungen zwischen Unternehmern (§ 456 UGB) beträgt im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2025 10,73 %. Im Fall von Forderungen aus vor 16. 3. 2013 abgeschlossenen Rechtsgeschäften liegt der Zinssatz bei 9,53 % (§ 352 UGB idF vor ZVG iVm § 906 Abs 25 UGB).

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Artikel-Nr.
Zak 2025/335

21.07.2025
Heft 11/2025