Durch die B-VG-Novelle BGBl I 16/2020 wurde die Beschlussfassung im Ministerrat im Umlaufweg und - zeitlich befristet - per Videokonferenz ermöglicht. Zudem wurde das Einstimmigkeitserfordernis positivrechtlich verankert.
» Deskriptoren: Ministerrat; Umlaufbeschluss; Sitz oberster Organe.
» Rechtsquellen: Art 5, 69, 73, 77 B-VG.
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