Aktuelles

VO der EZB zur Erheblichkeitsschwelle bei überfälligen Verbindlichkeiten im ABl

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Am 26. 11. 2018 wurde im ABl die VO 2018/1845 der EZB zur Nutzung des gem CRR eröffneten Ermessensspielraums "bei der Schwelle für die Beurteilung der Erheblichkeit überfälliger Verbindlichkeiten" (EZB/2018/26) veröffentlicht.1 Die VO beruht auf Art 178 Abs 2 lit d CRR sowie auf Art 1 bis 3 und 6 der technischen Regulierungsstandards DelVO 2018/171 der Kom.2 Die gegenständliche VO der EZB bezieht sich ausschließlich auf Kreditinstitute, die gem Art 6 Abs 4 VO (EU) 1024/2013 sowie Teil IV und Art 147 Abs 1 VO (EU) 468/2014 (EZB/2014/17) als bedeutend eingestuft und daher direkt beaufsichtigt werden, unabhängig vom jeweiligen Ansatz zur Berechnung ihrer risikogewichteten Positionsbeträge (Art 1 der VO), und gilt ab 31. 12. 2020.

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Artikel-Nr.
ZFR 2018/301

18.12.2018
Heft 12/2018