Thema

Vollstreckbarer Mediationsvergleich und neue Regelungen für grenzüberschreitende Mediationsverfahren

Mag. Ursula Scheuer

Die RL 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 5. 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl 2008 L 136/3) ist bis 21. 5. 2011 umzusetzen. Ziel dieser RL ist, durch Festlegung gemeinsamer Mindestnormen über bestimmte wesentliche Aspekte der Mediation den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten zu erleichtern und ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Mediation und allenfalls anschließendem Gerichts- oder Schiedsverfahren zu gewährleisten. Damit soll die Attraktivität der Mediation erhöht werden. Einzelheiten zum eigentlichen Mediationsverfahren finden sich in der RL ebenso wenig wie Qualitäts- und Zulassungskriterien für Mediatoren. Die RL beschränkt sich vielmehr darauf, wesentliche Grundfragen, die sich in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren nach (gescheiterter) Mediation stellen können, zu regeln. Dabei handelt es sich um die Fragen der Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren, der Auswirkung eines Mediationsverfahrens auf Verjährungsfristen und der Durchsetzung einer mittels Mediation erzielten Einigung.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/267

10.05.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Ursula Scheuer

Mag. Ursula Scheuer ist Referentin der Abteilungen für Zivilverfahrensrecht sowie für Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht im Bundesministerium für Justiz. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des europäischen und internationalen Zivilprozessrechts. Sie hat gemeinsam mit Mag. Petra Peer die Verhandlungen zur Revision der Zustellungs- und Beweisaufnahme-Verordnung geführt und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung in der Ratsarbeitsgruppe innegehabt. Zudem zählten die Verhandlungen über die „Verbandsklagen-Richtlinie“ und während der österreichischen Ratspräsidentschaft die Vorsitzführung zu ihrem Aufgabenbereich.

Publikationen (Auszug):
§§ 63 bis 73 ZPO in Deixler-Hübner/Fucik/Mayrhofer (Hrsg), Gewaltschutz und familiäre Krisen, Wien (2018); §§ 29, 41 und 43 JN in Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze, Band I, 3. Auflage, Wien (2013); Neuerungen in der Verbraucherschlichtung durch das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG), BGBl I 2015/105, ZVR 2016/64.