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Von Basel II zur CRD II: Zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

Mag. Eva-Désirée Lembeck, LL.M.

Die Übernahme des Basler Akkords in das europäische Recht bildete nur den Auftakt zu einer grundlegenden Überarbeitung des europäischen Bankaufsichtsrechts. In einem zweiten Schritt wurden nunmehr mit dem als "CRD II" bekannt gewordenen Richtlinienpaket Änderungen im Bereich der Begrenzung von Großveranlagungen, der Anerkennung von hybriden Finanzinstrumenten als Eigenmittelbestandteile, der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden, der Verbriefung von Kreditrisiken und der Begrenzung von Liquiditätsrisiken vorgenommen. Diese Entwicklungen sollen im Folgenden überblicksartig dargestellt werden. Die Umsetzung in das österreichische Recht ist bis zum 31. 10. 2010 vorzunehmen. Die neuen Vorschriften werden ab 31. 12. 2010 anzuwenden sein.

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Artikel-Nr.
ZFR 2009/139

11.12.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Eva-Désirée Lembeck

Mag. Eva-Désirée Lembeck, LL.M. (Brügge), ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung „Consolidated Supervision und Aufsichtsstandards“ im Bereich Bankenaufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die aufsichtliche Rechtsfortentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Bearbeitung von Rechtsfragen im Bereich des Bankaufsichtsrechts.