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Von der Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) zur Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber

Am 20. 10. 2011 hat die Europäische Kommission den Vorschlag einer Marktmissbrauchsverordnung (MAR-V) vorgelegt.1 Diese Verordnung soll die Marktmissbrauchsrichtlinie aus 2003 ablösen.2 Der Verordnungsvorschlag ist Teil eines größeren Reformpakets, die übrigen Kommissionsvorschläge (MiFID II, MiFIR sowie die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Marktmissbrauch) wurden bereits im ersten Heft der ZFR 2012 analysiert.3 Hier sei nun ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen der künftigen MAR gegeben, die voraussichtlich gegen Ende 2014 in Kraft treten wird.4

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/29

02.04.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.