Know Your Customer’s Customer (KYCC) ist ein zentrales und unverzichtbares Element, um effektiv gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (GWTF) sowie gegen Finanzkriminalität vorzugehen.1 Nicht zuletzt haben auch Geldwäscheskandale, wie bspw die Pandora Papers, deutlich aufgezeigt, mit wie viel Aufwand und Kreativität beträchtliches Vermögen in sog Steueroasen bzw hinter komplexen und intransparenten Strukturen verborgen wird, um Steuern zu vermeiden. Der Begriff KYCC steht im Zentrum einer in Ö in der jüngeren Vergangenheit intensiv und durchaus kontroversiell geführten Diskussion, deren vorläufigen Endpunkt das Urteil des EuGH vom 17. 11. 2022, C-562/20, Rodl & Partner 2, bildet. Die zitierte E kann insofern als Endpunkt gesehen werden, als sich der EuGH mit dem Einholen von Informationen einschließlich Nachweisen betreffend die "Kunden des Kunden" zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten auseinandergesetzt hat - also kurz gesagt mit dem, was sich auch die FMA im Rundschreiben Sorgfaltspflichten3 iZm KYCC erwartet. Aus der rechtlichen Beurteilung ist dabei klar ersichtlich, dass der EuGH das Einholen entsprechender Informationen und Dokumente zum Nachweis grds als zulässig bzw als durch die Bestimmungen der 4. GW-RL gedeckt ansieht. Daher erübrigen sich künftig wohl kritische Betrachtungen, die KYCC als "(europa)rechtswidrig" titulieren möchten. Als vorläufig ist dieser Endpunkt zu betrachten, weil der EuGH naturgemäß über die konkrete Vorlagefrage, die sich aus einem spezifischen Einzelfall ergibt, abgesprochen hat und somit weiterhin verschiedene Aspekte, insb auch zur Reichweite von KYCC, durch das Judikat nicht abschließend geklärt wurden und in entsprechenden Einzelfällen weiterhin Raum für eine sachgerechte inhaltliche Auseinandersetzung und behördliche Auslegungspraxis besteht. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, einen Überblick zum Thema KYCC und seinen rechtlichen Grundlagen in Ö zu geben.4 Dies einerseits, um der Bedeutung des Themas für die Präventionsarbeit an sich Rechnung zu tragen: Auch wenn KYCC in aller Regel nur in sehr risikogeneigten Einzelfällen ein Thema sein wird, handelt es sich dabei doch um einen besonders wichtigen Bereich, in dem Verpflichtete in einer dem erhöhten Risiko angemessenen Weise agieren müssen. Andererseits soll unter Berücksichtigung konkreter praktischer Beispiele illustriert werden, wann KYCC-Informationen und die Einholung entsprechender Nachweise erforderlich sind und was sich daraus in der Praxis ergibt.
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