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Von "virtueller Währung" zum "Crypto-Asset" - Die Abgrenzung zu tokenisierten Finanzinstrumenten und das vermeintliche Ende der Pseudonymität durch neue AML-Regeln

Ralph Rirsch / Stefan Tomanek

Durch neue Regeln verfolgt die EU das Ziel, die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Neben einem einheitlichen und EU-weiten Verbot von Bargeldtransaktionen über 10.000 € und der Errichtung einer europäischen AML-Behörde liegt ein Schwerpunkt der neuen Regelungen im Bereich der wachsenden Kryptoökonomie. Wenngleich die bestehenden AML-Vorschriften bereits einige Geschäftstätigkeiten iZm Crypto-Assets wie Bitcoin & Co erfassen, besteht ein gewisser Auslegungsspielraum, etwa im Hinblick auf die aktuell gültige Begriffsdefinition der "virtuellen Währung" und Abgrenzungsfragen zu regulierten Finanzinstrumenten. Mehr Klarheit für die Zukunft verspricht nun die Neudefinition des Begriffs "Crypto-Asset", der in der kommenden Krypto-Regulierung MiCAR eingeführt und auch in den neuen Geldwäscheregeln einheitlich verwendet wird. Gleichzeitig waren in der europäischen Medienlandschaft bereits Schlagzeilen über das vermeintliche Ende der "(Pseudo-)Anonymität von Crypto-Assets" zu lesen. Der vorliegende Artikel1 gibt einen Überblick über mögliche Auswirkungen dieser neuen Regelungen für Unternehmen und Investoren.

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Artikel-Nr.
ZFR 2021/236

25.11.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Ralph Rirsch

Dr. Ralph Rirsch, BSc. MBA, ist Regulatory Strategy Expert bei einer weltweit führenden Crypto-Exchange. Davor war er Teamleiter des Teams Analyse von Wertpapier- und Crowdfundingdienstleistern in der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist in den Gebieten Wertpapierrecht, PRIIP-VO, Crowdfunding und FinTech, insbesondere Crypto-Assets, tätig. Vor seiner Zeit bei der FMA war er als Unternehmensberater im österreichischen Bankensektor mit Fokus auf Aufsichtsrecht (e.g. MiFID II, PSD2), IT-Implementierungen und Datenbankmanagement aktiv.

Einschlägige Publikationen:
Rirsch/Tomanek/Wintersberger, Mining von Kryptowährungen im Anwendungsbereich des AIFMG, ecolex 2018, 699; Rirsch/Tomanek, „Sind Crypto-Assets Waren? – Ja und Nein!“ ZFR 2018/259; Tomanek/Rirsch, „Libra – Facebooks „Kryptowährung“ – ein Fall für die Finanzmarktaufsicht?, ZFR 2019/174; Pekler/Rirsch, Ausgewählte kapitalmarktrechtliche Aspekte bei der Emission von Crypto-Assets, in Kirchmayr-Schliesselberger/Klas/Miernicki/Rinderle-Ma/Weilinger (Hrsg), Kryptowährungen (2019); Rirsch/Tomanek/Weratschnig, Der weite Begriff der „virtuellen Währung“ im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZFR 2019/242; Pekler/Rirsch/Tomanek, Kapitalmarktrechtliche Hindernisse für den Handel von Security Token, ZFR 2020/73; Rirsch/Dämon/Tomanek, PRIIP-VO – Der vergessene Anwendungsbereich – Veranlagungen nach KMG und Crypto-Assets, ÖBA 2020, 37.

Stefan Tomanek

Dr. Stefan Tomanek, MBA ist Jurist in der Abteilung Behördliche Aufsicht Asset Management, Prospekte und Verbraucherinformation der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist zuständig für die behördliche Aufsicht in den Bereichen AIFMG, InvFG 2011, ImmoInvFG, BMSVG und Benchmark-VO. In diesem Zusammenhang ist er inhaltlich auf Innovationen im Asset-Management, insb auf Crypto-Assets und damit verbundene Geschäftsmodelle, spezialisiert. Er vertritt die FMA bei ESMA im Rahmen des Financial Innovation Standing Committee und ist zu seinen Aufsichtsgebieten als Fachvortragender tätig.