Was tun mit einer zulässigen Berufung oder Beschwerde, die auf dem eigenen Schreibtisch landet, wenn man als Verwaltungsbeamter oder Richter meint, der eigene sei der falsche? Formlos weiterleiten, sagt die Rechtsprechung im Fall der Berufung; förmlich zurückweisen, meint der Verwaltungsgerichtshof im Fall der Beschwerde. Der vorliegende Beitrag unterzieht beide Lösungen einer näheren Prüfung und berücksichtigt dabei die Eigenheiten des jeweiligen Verfahrens - hier verwaltungsbehördlich, dort verwaltungsgerichtlich.
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