Abhandlungen

Von zulässigen Rechtsmitteln und strittigen Zuständigkeiten

Josef Müllner

Was tun mit einer zulässigen Berufung oder Beschwerde, die auf dem eigenen Schreibtisch landet, wenn man als Verwaltungsbeamter oder Richter meint, der eigene sei der falsche? Formlos weiterleiten, sagt die Rechtsprechung im Fall der Berufung; förmlich zurückweisen, meint der Verwaltungsgerichtshof im Fall der Beschwerde. Der vorliegende Beitrag unterzieht beide Lösungen einer näheren Prüfung und berücksichtigt dabei die Eigenheiten des jeweiligen Verfahrens - hier verwaltungsbehördlich, dort verwaltungsgerichtlich.

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Artikel-Nr.
ZfV 2016/42

24.01.2017
Heft 4/2016
Autor/in
Josef Müllner

MMag. Dr. Josef Müllner
Institut für Staats- und Verwaltungsrecht
Universität Wien
Schottenbastei 10–16
A-1010 Wien
josef.muellner@univie.ac.at