Thema

Vor Gericht aussagen - über Wahrnehmungen, Wertungen und Schlussfolgerungen

RA Dr. Konstantin Pochmarski / Sen.-Präs. Mag. Alfred Tanczos

Der sachverständige Zeuge (§ 350 ZPO)

"Die Welt war noch so jung, dass viele Dinge eines Namens entbehrten, und um sie zu benennen, musste man mit dem Finger auf sie deuten."1 Wenn im Zivilprozess die "Dinge" - die Gegenstände der Wahrnehmung - noch so jung sind, dass die Zeugen vor den Augen des Richters und des Gerichtsgutachters mit dem Finger auf sie deuten können, lassen sich viele Probleme der Wahrheitssuche vermeiden: Der Richter verschafft sich seinen persönlichen Eindruck und der Gerichtsgutachter hilft ihm dabei, die Beweisergebnisse zu verstehen, zu bewerten, daraus Schlüsse zu ziehen und in freier Würdigung aller Verfahrensergebnisse Tatsachen als wahr festzustellen.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/406

01.09.2025
Heft 13/2025
Autor/in
Konstantin Pochmarski

Dr. Konstantin Pochmarski war über 10 Jahre in der Justiz tätig, zuletzt als Richter des Landesgerichtes Leoben in einem zivilen Rechtsmittelsenat. Nunmehr ist er Partner in der Grazer Kanzlei POCHMARSKI KOBER Rechtsanwälte GmbH; zudem Vortragender und Fachbuchautor.

Alfred Tanczos

Mag. Alfred Tanczos ist Senatspräsident am Oberlandesgericht Graz, Vortragender und Fachbuchautor.