Der OGH (2 Ob 132/24m) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob die Geltendmachung eines Pflegevermächtnisses nach §§ 677 f ABGB eine Erbsache iSd Art 4 EuErbVO 650/2012 (internationale Zuständigkeit) ist.
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