In aller Kürze

Vorabentscheidungsersuchen zur Qualifikation als Fremdwährungskredit bei mehreren Kreditnehmern

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Gem Art 4 Z 28 Wohnimmobilienkreditvertrags-RL 2014/17/EU (umgesetzt in § 24 Abs 1 HIKrG) liegt ein Fremdwährungskredit ua dann vor, wenn der Kredit auf eine andere Währung als jene lautet, in welcher der Verbraucher sein Einkommen bezieht. Der OGH (8 Ob 27/25s) hat den EuGH um Vorabentscheidung ersucht, ob ein Kredit, den zwei Verbraucher als Solidarschuldner gemeinsam aufgenommen haben, auch dann ein Fremdwährungskredit ist, wenn das angeführte Kriterium nur bei einem von ihnen vorliegt. Weiters will der OGH klären lassen, ob das Konvertierungsrecht nach Art 23 Wohnimmobilienkreditvertrags-RL (umgesetzt in § 24 Abs 2 HIKrG) von jenem Mitkreditnehmer, bei dem das Kriterium zutrifft, allein ausgeübt werden kann.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/303

30.06.2025
Heft 10/2025