Aktuelles / Bank- / Wertpapierrecht

Vorschlag der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, zur Neufassung der Richtlinie über die Anlegerentschädigung und Weißbuch über Optionen für einen besseren Schutz von Versicherungsnehmern

Bearbeiterin: Mag. Eva-Désirée Lembeck-Karpfer

Am 12. 7. 2010 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme (RL 94/19/EG), dessen Anwendungsbereich künftig alle Kreditinstitute und alle Sicherungssysteme erfassen soll. In Reaktion auf die Finanzkrise war bereits durch die RL 2009/14/EG die Deckungssumme auf einheitliche 100.000 € angehoben worden. Nunmehr werden auch weitere Aspekte der Einlagensicherung einer Vereinfachung, Harmonisierung bzw Neugestaltung unterworfen. Ua werden folgende Regelungen vorgeschlagen:

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/121

13.08.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Eva-Désirée Lembeck

Mag. Eva-Désirée Lembeck, LL.M. (Brügge), ist stellvertretende Abteilungsleiterin der Abteilung „Consolidated Supervision und Aufsichtsstandards“ im Bereich Bankenaufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die aufsichtliche Rechtsfortentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene sowie die Bearbeitung von Rechtsfragen im Bereich des Bankaufsichtsrechts.