Thema

Vorsorgevollmacht und Angehörigenvertretung

Dr. Andreas Gerhartl

Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) wurden die Vorsorgevollmacht und die Angehörigenvertretung (Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger) gesetzlich implementiert (§§ 284b ff ABGB). Die beiden Formen der Vertretung weisen zwar Gemeinsamkeiten bzw Ähnlichkeiten, aber auch (grundsätzliche) Unterschiede auf, die im Folgen überblicksweise dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2014/660

07.10.2014
Heft 18/2014
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.