Durch das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) wurden die Vorsorgevollmacht und die Angehörigenvertretung (Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger) gesetzlich implementiert (§§ 284b ff ABGB). Die beiden Formen der Vertretung weisen zwar Gemeinsamkeiten bzw Ähnlichkeiten, aber auch (grundsätzliche) Unterschiede auf, die im Folgen überblicksweise dargestellt werden.
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