Judikatur / VwGH / Börserecht

VwGH: Ad-hoc-Meldepflicht wegen Verzögerung und Kostenüberschreitung bei einem Bauprojekt

Bearbeiter: Mag. Rainer Wolfbauer

§

BörseG: § 48 Abs 1 Z 2, § 48a Abs 1 Z 1 lit a, § 48d Abs 1, § 82 Abs 7, § 96a Abs 3

Veröffentlichungs- und Meldeverordnung (VMV) BGBl II 109/2005: § 1 Abs 1 Z 1 lit b

VStG: § 31 Abs 1

RL 2003/6/EG (Marktmissbrauchs-RL): Art 1 Z 1, ErwGr 2, 12, 24

RL 2003/124/EG (1. Durchführungs-RL zur Marktmissbrauchs-RL): Art 1 Abs 1 und 2

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/270

10.11.2015
Heft 11/2015
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).