Das derzeit maßgebliche "Bundesgesetz über die Waffenpolizei" (WaffG) ist 1996 in Kraft getreten. Über 470 höchstgerichtliche Entscheidungen, die zum WaffG 1996 (und Vorläufern) ergangen und im Rechtsinformationssystem des Bundes dokumentiert sind (Stand: April 2008), belegen seine praktische Bedeutung. Im vergangenen Jahr haben Andreas Hauer (Universität Linz) und Rudolf Keplinger (LKA Oberösterreich) - beide unter anderem durch mehrere gemeinsam verfasste wissenschaftliche Kommentarwerke (unter anderem zum SicherheitspolizeiG, zum MilitärbefugnisG und zum WaffengebrauchsG) ausgewiesen - dankenswerterweise einen aktuellen Praxiskommentar zum WaffG 1996 vorgelegt.
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