Deskriptoren:
AVG; Einbringung; Einlangen; Rechtzeitigkeit; Telefax; Verwaltungsverfahren.
Rechtsquellen:
Durch die große AVG-Novelle des Jahres 19981) wurde unter anderem die Einbringung von Schriftstücken bei den Behörden im allgemeinen Verwaltungsverfahren zum Teil neu geregelt. § 13 Abs 2 verweist den Einzelnen schon bisher für Rechtsmittel und andere Anbringen auf die Schriftform, die an eine Frist gebunden sind. Solche Anbringen können nunmehr auch per Telefax eingebracht werden. Ein durch Telefax eingebrachtes Schriftstück gilt nach der neuen Regelung des § 13 Abs 5 letzter Satz AVG allerdings erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als "eingelangt", wenn es nach Ende der Amtsstunden übermittelt wurde.
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