Ein C-Blatt mit exekutiven Pfandrechten aus den 60er- und 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts schafft Probleme: Geldlasten, auch wenn die Forderungen vermutlich längst getilgt wurden, machen einen Verkauf der Liegenschaft de facto unmöglich, da die Freistellung von Geldlasten für den Kaufinteressenten in der Regel Grundvoraussetzung für den Erwerb ist. Die betreffenden Exekutionsakten sind meist nicht mehr verfügbar, die Buchberechtigten entweder verstorben oder (juristische Personen) gelöscht. Und auch die Nachkommen des (ehemals) Verpflichteten können zur Lastenfreistellung meist nichts beitragen; Einstellungserklärungen sind - wenn sie ehemals vorhanden waren - mittlerweile nicht mehr verfügbar.
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