Thema

Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte?

Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL

Ein C-Blatt mit exekutiven Pfandrechten aus den 60er- und 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts schafft Probleme: Geldlasten, auch wenn die Forderungen vermutlich längst getilgt wurden, machen einen Verkauf der Liegenschaft de facto unmöglich, da die Freistellung von Geldlasten für den Kaufinteressenten in der Regel Grundvoraussetzung für den Erwerb ist. Die betreffenden Exekutionsakten sind meist nicht mehr verfügbar, die Buchberechtigten entweder verstorben oder (juristische Personen) gelöscht. Und auch die Nachkommen des (ehemals) Verpflichteten können zur Lastenfreistellung meist nichts beitragen; Einstellungserklärungen sind - wenn sie ehemals vorhanden waren - mittlerweile nicht mehr verfügbar.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/63

19.02.2020
Heft 3/2020
Autor/in
Axel Reckenzaun

Hon.-Prof. RA Dr. Axel Reckenzaun, MBL ist Rechtsanwalt in Graz in Gemeinschaft mit Dr. Christian Böhm, Dr. Andreas Tschernitz und Mag. Clemens Koller. Schwerpunkte: Kreditsicherungsrecht, Sanierungsrecht und Insolvenzrecht. Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz. Vertreter des ÖRAK in der Insolvenzrechtsreformkommission des Bundesministeriums für Justiz, allg. gerichtl. zertifiz. beeid. Sachverständiger.

Vortragstätigkeit und Publikationen auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts, insb des Insolvenzrechts; zuletzt: Wann verjähren zwangsweise begründete Pfandrechte? Zak 2020/63, 47; Kommentierung der §§ 136, 137, 138 IO in Konecny, Kommentar zu den Insolvenzgesetzen (73. Lieferung, Dezember 2020).