Eine Kritik an der aktuellen Rechtsprechung des OGH
Die Pleite1 einer GmbH namens GoLending,2 die das Pfandleihgeschäft online auf neue Beine stellen hatte wollen und zu diesem Zweck in beträchtlichem Umfang sog qualifizierte Nachrangdarlehen aufgenommen hatte, gab jüngst mehreren Senaten des OGH Gelegenheit, sich mit der Frage des wirksamen Zustandekommens der Vereinbarungen über diese Nachrangdarlehen3 zu beschäftigen. Insg liegen bisher neun E4 von vier Senaten vor, die inhaltlich freilich - größtenteils sogar wortwörtlich - übereinstimmen.
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