Judikatur im Fokus

Warum sogenannte qualifizierte Nachrangdarlehen der "GoLending"-Variante unzulässig sind

Georg Graf

Eine Kritik an der aktuellen Rechtsprechung des OGH

Die Pleite1 einer GmbH namens GoLending,2 die das Pfandleihgeschäft online auf neue Beine stellen hatte wollen und zu diesem Zweck in beträchtlichem Umfang sog qualifizierte Nachrangdarlehen aufgenommen hatte, gab jüngst mehreren Senaten des OGH Gelegenheit, sich mit der Frage des wirksamen Zustandekommens der Vereinbarungen über diese Nachrangdarlehen3 zu beschäftigen. Insg liegen bisher neun E4 von vier Senaten vor, die inhaltlich freilich - größtenteils sogar wortwörtlich - übereinstimmen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2023/218

23.10.2023
Heft 10/2023
Autor/in
Georg Graf

Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapital­marktrecht.

Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.