Deskriptoren.
Baurecht; Heizungsanlagen; Immissionsgrenzwerte; Kompetenzverteilung; Luftreinhaltung; Versteinerung.
Rechtsquellen:
Art 10 Abs 1, 10 Abs 1 Z 12, 11 Abs 5, 15 Abs 1 B-VG; § 77 GewO.
Die Reinhaltung der Luft wird heute allgemein als bedeutsame umweltpolitische Zielsetzung verstanden. Ihre rechtliche Problematik ist in erster Linie davon gekennzeichnet, daß Luftverunreinigungen grenzüberschreitender Art sind und aus den unterschiedlichsten Emissionsquellen entstehen. Vor allem der grenzüberschreitende Charakter von Luftverunreinigungen wird sehr häufig, wenn auch in Verkennung der tatsächlichen Probleme1), als Argument für eine zentralistische Wahrnehmung dieser Aufgabe gewertet. Demgegenüber ist die Kompetenzrechtslage in Österreich noch immer von einem gewissen Nebeneinander luftreinhaltungsrechtlicher Kompetenzen des Bundes und der Länder geprägt.
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