…und andere Fragen zur B-VG-Novelle BGBl I 2010/98
Der Bundesverfassungsgesetzgeber hat mit der am 1. 1. 2011 in Kraft getretenen Novelle zum B-VG BGBl I 2010/98 die Kontrolle von Gemeinden durch Rechnungshöfe des Bundes und der Länder neu geregelt. Neben einer Erweiterung der Prüfbefugnis des Rechnungshofes durch Herabsetzung der maßgeblichen Einwohnerzahl von 20.000 auf 10.000 wurde unter anderem auch eine Ermächtigung für den Landesverfassungsgesetzgeber geschaffen, einen Landesrechnungshof mit der Kontrolle von Gemeinden mit unter 10.000 Einwohnern zu betrauen. Die Novelle wirft eine Reihe von Rechtsfragen auf, denen im vorliegenden Beitrag nachgegangen werden soll.
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