Ab 3. 12. 2018 verbietet die Geoblocking-VO1 Beschränkungen des Zugangs zu Websites und bestimmte Formen der Diskriminierung gegenüber Endnutzern im B2C- und B2B-Bereich. Webshop-Betreiber sollten daher prüfen, ob ihr Angebot an Waren bzw Dienstleistungen den neuen Regeln entspricht. Der Beitrag gibt einen ersten Überblick mit Beispielen.
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