Stand: BGBl I 2024/92
Die Novelle, die erst durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag1 vor der Nationalratssitzung mit Inhalt befüllt wurde, beschränkt sich auf ein einziges Thema: die Erleichterung der Installation von Balkonkraftwerken durch Wohnungseigentümer. Sowohl der Katalog der privilegierten Änderungen iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG als auch der Katalog der Änderungen, in denen die Zustimmungsfiktion nach § 16 Abs 5 WEG greift, werden um die Anbringung von Photovoltaikanlagen am Balkon oder der Terrasse zur Versorgung des Wohnungseigentumsobjekts erweitert. Die Zustimmungsfiktion ist dem Wortlaut nach eingeschränkter, weil sie nur steckerfertige Kleinsterzeugungsanlagen iSd § 7 Abs 1 Z 32a ElWOG umfasst.
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