Thema

Weihnachtsgeschäft: Umtausch und Gutscheine

Mag. Heidemarie Mendel

Der Beitrag befasst sich mit gerade im Weihnachtsgeschäft bedeutsamen Fragen im Zusammenhang mit Umtauschvorbehalt und der wertpapierrechtlichen Qualifikation von Gutscheinen.

1. Der Kauf mit Umtauschvorbehalt

Der OGH hat sich zur rechtlichen Konstruktion des Umtauschvorbehaltes noch nicht geäußert, vielmehr die Frage, ob die Einräumung eines Umtauschrechtes als Optionsrecht oder pactum sui generis zu qualifizieren sei, offengelassen (SZ 24/64). So blieb es der Lehre überlassen, die Rechtsnatur des Kaufs mit Umtauschvorbehalt zu bestimmen. Im Hinblick auf den mutmaßlichen Parteiwillen ist von einem Kaufvertrag, der dem Käufer die Option auf Umgestaltung der Warenforderung durch Abgehen von der ursprünglich festgelegten Ware und Inanspruchnahme einer anderen gleichwertigen einräumt, auszugehen (Mayrhofer, JBl 1972, 449 mit ausführlicher Erörterung, warum der Kauf mit Umtauschvorbehalt weder als Novation noch als Annahme an Erfüllungs statt zu qualifizieren ist; Eccher, ÖJZ 1974, 342).

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Artikel-Nr.
Zak 2006/732

19.12.2006
Heft 22/2006
Autor/in
Heidemarie Mendel

Mag. Heidemarie Mendel beendete ihr rechtswissenschaftliches Studium im April 2005, war anschließend Rechtspraktikantin und ist seit April 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für römisches Recht und antike Rechtsgeschichte der Universität Wien.

Publikationen:

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf, Zak 2006/458; Weihnachtsgeschäft: Umtausch und Gutscheine, Zak 2006/732.