Thema

Weltweites Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen mit 1. 9. 2023 in Kraft getreten

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber / Vizepräsident Dr. Matthias Neumayr

Als die Europäische Kommission in der Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat vom 4. 5. 2021 den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Lugano-Übereinkommen 2007 ablehnte,1 verwies sie nicht nur auf die nach dem Brexit fehlende Integration des Vereinigten Königreichs in den Binnenmarkt,2 sondern auch auf die Möglichkeit eines Beitritts zum Haager Übereinkommen vom 30. 6. 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen und zum Haager Übereinkommen vom 2. 7. 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (HAVÜ).3 Dieser Standpunkt hat Kritik hervorgerufen.4 Das Inkrafttreten des HAVÜ mit 1. 9. 2023 bietet einen passenden Anlass, sich näher mit diesem Übereinkommen auseinanderzusetzen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/514

25.09.2023
Heft 15/2023
Autor/in
Thomas Garber

Mag. Dr. Thomas Garber ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im österreichischen, europäischen und internationalen Zivilverfahrensrecht sowie Zwangsvollstreckungsrecht einschließlich Fragen des einstweiligen Rechtsschutzes.

Matthias Neumayr

Dr. Matthias Neumayr ist Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der JKU Linz (Abteilung Privatrechtsentwicklung und Rechtsschutz). Er ist ua Mitherausgeber des ABGB-Taschenkommentars, des Praxiskommentars „Internationales Zivilverfahrensrecht“ und der Zeitschrift „Zivilrecht aktuell“.