Zugleich ein rechtsvergleichender Beitrag zum österreichischen und deutschen Sachversicherungsrecht
Die behagliche Wärme brennender Kerzen eines Adventkranzes oder Weihnachtsbaums weicht paradoxerweise in Windeseile winterlicher Eiseskälte, wenn nur ein Funke überspringt und ein Feuer sich ausbreitet. Endgültig erstarren mag freilich erst, wem anstatt Neujahrsgrüßen die Deckungsablehnung seines Versicherers (VR) ins - hoffentlich noch vorhandene - Haus flattert. Im folgenden Beitrag werden ausgewählte versicherungsrechtliche Aspekte des Christbaumbrandes, dessen Deckung in der Haushaltsversicherung (1.), im Schadenfall zu beachtende Obliegenheiten (2.) sowie der Risikoausschluss wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls (3.) behandelt. Dabei ist immer wieder ein Blick auf nunmehr versicherungsnehmerfreundlichere Regelungen im deutschen VVG 2008 zu werfen, welcher die Frage aufwirft, ob diese nicht als Vorbild für den österr Gesetzgeber dienen könnten.
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