Zum Begriff des Putativösterreichers nach § 57 StbG 1985
Die in § 57 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geregelte "Putativösterreicherbestimmung" ermöglicht unter gewissen Umständen den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige. Voraussetzung dafür ist, dass ein Fremder von einer österreichischen Behörde fälschlich für einen Staatsbürger gehalten wurde und dies nicht zu vertreten hat. Der vorliegende Beitrag befasst sich anhand des zu dieser Bestimmung ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. 9. 2018, Ra 2017/01/0331, mit der Frage, wer in den Genuss dieser Regelung kommen kann. Dabei soll auf Basis der angeführten Entscheidung zuerst abgeklärt werden, ob der frühere Besitz der Staatsbürgerschaft die Anwendung der genannten Bestimmung ausschließt. Anschließend wird beleuchtet, was unter der fälschlichen Behandlung als Österreicher zu verstehen ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.