Abhandlungen

Wer kann Putativösterreicher sein?

Balazs Esztegar / Martin Plunger

Zum Begriff des Putativösterreichers nach § 57 StbG 1985

Die in § 57 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geregelte "Putativösterreicherbestimmung" ermöglicht unter gewissen Umständen den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Anzeige. Voraussetzung dafür ist, dass ein Fremder von einer österreichischen Behörde fälschlich für einen Staatsbürger gehalten wurde und dies nicht zu vertreten hat. Der vorliegende Beitrag befasst sich anhand des zu dieser Bestimmung ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. 9. 2018, Ra 2017/01/0331, mit der Frage, wer in den Genuss dieser Regelung kommen kann. Dabei soll auf Basis der angeführten Entscheidung zuerst abgeklärt werden, ob der frühere Besitz der Staatsbürgerschaft die Anwendung der genannten Bestimmung ausschließt. Anschließend wird beleuchtet, was unter der fälschlichen Behandlung als Österreicher zu verstehen ist.

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Artikel-Nr.
ZfV 2019/13

16.07.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Balazs Esztegar

Mag. Balazs Esztegar, LL.M. ist selbstständiger Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt Staatsbürgerschaftsrecht.

www.esztegar.at

Martin Plunger

HR Dr. Martin Plunger ist seit 2008 Vorstand der Abteilung Staatsbürgerschaft des Amtes der Tiroler Landesregierung.