In aller Kürze

Wertgrenze für Rekurs gegen Beschluss über Verfahrenshilfe

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach der Rsp ist auch ein Beschluss über die Verfahrenshilfe gem § 517 Abs 1 ZPO nicht mit Rekurs anfechtbar, wenn der Streitgegenstand den Betrag von 2.700 € nicht übersteigt. Wenn in einem Verfahren mehrere Kläger nicht zusammenzurechnende Ansprüche geltend machen und der Beklagte zu deren Abwehr die Bewilligung der Verfahrenshilfe beantragt, kommt dieser Rechtsmittelausschluss nach Ansicht des LG St. Pölten (21 R 98/18x) in der gesamten Verfahrenshilfeangelegenheit nicht zum Tragen, wenn zumindest ein Anspruch den Schwellenwert überschreitet. Eine Aufsplittung auf die einzelnen Ansprüche sei nicht mit der Einheitlichkeit der Verfahrenshilfe zu vereinbaren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2018/698

07.11.2018
Heft 19/2018