Wertpapierfirmen spielen seit vielen Jahrzehnten eine bedeutende Rolle im Finanzdienstleistungssektor. Diese Bedeutung spiegelt sich auch in den Rechtsakten der Banken- und Wertpapieraufsicht wider, die Wertpapierfirmen adressieren. Die wichtigsten sind die MiFID II, das WAG 2018 sowie die MiFIR und waren bis 2021 die CRR, die CRD IV und das BWG. Seit 26. 6. 2021 haben Wertpapierfirmen auch die IFR und die IFD bzw - wegen verspäteter Umsetzung - seit 1. 1. 2023 das WPFG zu beachten. Nicht jeder der genannten Rechtsakte ist aber auf jede Wertpapierfirma uneingeschränkt anwendbar. Im Folgenden wird analysiert, welcher dieser europäischen bzw nationalen Rechtsakte für welche Wertpapierfirmen unter welchen Voraussetzungen gilt.1
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