Kommentar. Von Hans Serban und Hannes Heisler. Verlag Österreich, Wien 2006. 116 Seiten, broschiert, € 29,−.
Im benutzergewarteten Internetlexikon „wikipedia“ finden sich unter anderem Definitionen zum Begriff (Gesetzes)Kommentar (siehe de.wikipedia.org/wiki/Kommentar bzw de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar, Stand: 3. 10. 2006). Dieser wird zusammengefasst wie folgt beschrieben: „Bei einem Gesetzeskommentar handelt es sich um die Erläuterung eines oder mehrerer Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium … . In einem Kommentar werden Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklärt und ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erläutert. Insbesondere berücksichtigen Gesetzeskommentare einschlägige Entscheidungen der Gerichte und rechtswissenschaftliche Publikationen. Durch diese Kommentare wird für den Rechtsanwender klarer, ob bzw. wie eine bestimmte Gesetzesbestimmung auf einen bestimmten Anlassfall anzuwenden ist. Je nach Umfang und Detaillierung wird zwischen Kurzkommentar, Handkommentar und mehrbändigem Großkommentar unterschieden.“
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