Mehr als zwei Monate, nachdem am 5. 7. 2017 das WiEReG im Bundesrat beschlossen worden war, erfolgte nunmehr am 15. 9. 2017 unter der Nummer 136/2017 die Kundmachung im ersten Teil des BGBl. Die lange Dauer der Normenkundmachung beruht auf dem Umstand, dass das Gesetz vor Wirksamwerden aus verfassungsrechtlichen Gründen der Zustimmung der Länder gem Art 102 Abs 4 B-VG bzw Art 131 Abs 4 Z 2 lit b B-VG bedurfte.
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