Mit der aktuellen WiEReG-Novelle BGBl I 2023/97 bezweckt der Gesetzgeber ua eine Verbesserung der Datenqualität und einen Ausbau des Registers zur Erleichterung der Umsetzung von Sanktionen. Zudem werden die Möglichkeiten der Registerbehörde zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden deutlich verbessert. Kredit- und Finanzinstitute profitieren nicht nur in Form höherer Effizienz bei der Erfüllung der eigenen Sorgfaltspflichten durch die höhere Datenqualität, sondern auch durch zusätzliche Informationen in den Auszügen und verbesserte Funktionen des Änderungsdienstes. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen für Kredit- und Finanzinstitute.
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