Abhandlungen

"Willkürliche" Weisungen

Bernd Wieser

Ein Beitrag zur Dogmatik des Weisungsrechts in der Verwaltung

Seit rund 15 Jahren judiziert der VwGH, dass Weisungen, die gegen das "Willkürverbot" verstoßen, nicht zu befolgen sind. Diese Rechtsprechung steht in einem Spannungsverhältnis zu Art 20 Abs 1 dritter Satz B-VG, wonach Weisungen vom nachgeordneten Verwaltungsorgan (nur) dann abgelehnt werden können, wenn sie von einem unzuständigen Organ erteilt wurden oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Genese dieser Judikaturlinie nach und unterzieht sie einer rechtsdogmatischen Bewertung.

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Artikel-Nr.
ZfV 2017/16

12.07.2017
Heft 2/2017
Autor/in
Bernd Wieser

Univ.-Prof. DDr.Dr. h.c. Bernd Wieser
Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft
Karl-Franzens-Universität Graz