Ein Beitrag zur Dogmatik des Weisungsrechts in der Verwaltung
Seit rund 15 Jahren judiziert der VwGH, dass Weisungen, die gegen das "Willkürverbot" verstoßen, nicht zu befolgen sind. Diese Rechtsprechung steht in einem Spannungsverhältnis zu Art 20 Abs 1 dritter Satz B-VG, wonach Weisungen vom nachgeordneten Verwaltungsorgan (nur) dann abgelehnt werden können, wenn sie von einem unzuständigen Organ erteilt wurden oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. Der vorliegende Beitrag zeichnet die Genese dieser Judikaturlinie nach und unterzieht sie einer rechtsdogmatischen Bewertung.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.