In aller Kürze

Wirksamkeit der Prozesshandlungen des Verfahrenshelfers trotz Aufhebung des Bewilligungsbeschlusses

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In der Rs 33 R 109/20x vertrat das OLG Wien die Auffassung, dass wirksame Prozesshandlungen des Verfahrenshelfers (hier: fristgerechte Klagebeantwortung) wirksam bleiben, auch wenn der Beschluss auf Bewilligung der Verfahrenshilfe später aufgehoben wird.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/689

16.12.2020
Heft 20/2020