Wirtschaftliche Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen sind einer umfangreichen Neuregelung unterzogen worden. Ein jüngst dazu ergangener Beschluss des OGH nimmt auf diese noch nicht Bezug.
Beschlüsse über die Zurückweisung einer Revision sind erfahrungsgemäß mit Vorsicht zu genießen. Ein derartiger, kürzlich ergangener Beschluss des neunten Senats (9 Ob 19/16h = Zak 2016/466, 253) betrifft wirtschaftliche Aufklärungspflichten in Privatkrankenanstalten. Im Ergebnis dürfte der OGH richtig liegen (indem er im konkreten Fall eine wirtschaftliche Aufklärungspflicht nicht verletzt sieht), die Begründung ist aber kommentierungsbedürftig.
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